Juristische Beratung

Wir besit­zen lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen auf dem Gebiet des Bau­rechts. Unser Fokus liegt dabei auf Denk­mal­pfle­ge und Ortsbildschutz. 

Juris­ti­sche Auf­ga­ben in Ver­bin­dung mit Unterschutz­stellungen gestal­ten sich häu­fig kom­plex. Gera­de für klei­ne­re Städ­te und Gemein­den ist deren Bewäl­ti­gung mit zumut­ba­rem Auf­wand kaum mög­lich. Dies gilt umso mehr auch für pri­va­te Bauträgerschaften.

Wir unter­stüt­zen Sie in allen Pha­sen eines Unter­schutz­stel­lungs­ver­fah­rens. Dazu gehö­ren z.B. die Anfer­ti­gung von Ent­wür­fen für Schutz­ver­fü­gun­gen und Schutz­ver­trä­gen mit den ent­spre­chen­den Beschluss­vor­la­gen. Bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ste­hen wir Ihnen bera­tend zur Sei­te und ent­wer­fen die nöti­gen Rechtsschriften.